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Industrie-Kontenrahmen (IKR)

1971 vom Betriebswirtschaftlichen Ausschuß des Bundesverband der Deutschen Industrie veröffentlichter Kontenrahmen, der den seit 1950 geltenden Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR) der Industrie ablösen soll. Änderungen vom ursprünglichen Kontenrahmen ergaben sich insbes. durch das am 1. 1. 86 in Kraft getretene HGB 1985. - 1. Ziele: a) Der IKR soll allen Industrieunternehmungen - gleich welcher Branche, Größe und Rechtsform - Anregungen zur Aufstellung unternehmensindividueller Kontenpläne bieten; branchenbezogene Kontenrahmen können abgeleitet werden. b) Weitere Präzisierung bei gleichzeitiger Vereinfachung des Rechnungswesens; Anpassung an die Erfordernisse der EDV. c) Harmonisierung des Rechnungswesens auf internationaler Ebene (insbes. im EG-Bereich). - 2. Gestaltungsprinzipien: Gleichzeitige Anwendung von Abschlußgliederungsprinzip und Prozeßgliederungsprinzip, konsequente Trennung zwischen Geschäftsbuchführung (Rechnungskreis I) und Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II); vgl. Zweisystem. Gliederung des Rechnungskreises I nach dem Abschlußprinzip, Berücksichtigung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266, 275 HGB). Gliederung des Rechnungskreises II nach dem Prozeßprinzip. - 3. Gliederung (Grundstruktur):
a) Geschäftsbuchführung:
Bilanzkonten
aktive: Klasse 0: Immaterielle und Sachanlagen
Klasse 1: Finanzanlagen
Klasse 2: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
passive: Klasse 3: Eigenkapital, Wertberichtigungen, Rückstellungen
Klasse 4: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
Erfolgskonten
Erträge: Klasse 5: Alle Arten
Aufwendungen: Klasse 6: Betriebliche Aufwendungen
Klasse 7: Weitere Aufwendungen
Eröffnung und Abschluß
Klasse 8: Eröffnungs- und Abschlußkonten
b) Betriebsbuchführung:
Klasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung
Vgl. Übersicht.

 

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