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Inlandsvermögen

Vermögen, mit dem beschränkt Steuerpflichtige zu den Substanzsteuern herangezogen werden. Der Umfang des Inlandsvermögen ist abschließend nach § 121 BewG zu bestimmen; es dürfen nur solche Schulden zum Abzug gebracht werden, die mit dem Inlandsvermögen wirtschaftlich verbunden sind. - Beispiele: inländischer Grundbesitz, inländisches Betriebsvermögen. - Gegensatz: Gesamtvermögen.

 

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