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Insider

Personen, die kraft ihres Amtes oder ihrer Funktionen auf legalem Wege Nachrichten aus Unternehmen (Insider-Informationen), welche die Erwartungen über angemessene Preise von Wertpapieren beeinflussen, früher als die Mehrzahl der gegenwärtigen oder potentiellen Anteilseigner erhalten oder selbst gestalten. - Vgl. auch Insider-Richtlinie, Finanzmarktförderungsgesetze.

 

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