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Finanzmarktförderungsgesetze

Kurzbezeichnungen für (bisher) zwei Bundesgesetze mit Regelungen im Hinblick auf die nationalen Finanzmärkte. - 1. Das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte" ((Erstes) F.) vom 22. 2. 1990 (BGBl I 266) enthielt Änderungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), des Auslandinvestment-Gesetzes (Ausländische Investmentanteile) sowie die Aufhebung der Börsenumsatzsteuer ab 1991 und der Wechselsteuer (Kapitalverkehrsteuern) ab 1992. - 2. Das "Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites F.)" vom 26. 7. 1994 (BGBl I 1749) bezweckt zum einen - in Umsetzung der Insider-Richtlinie der Europäischen Union - die Einführung eines Insider-Straftatbestandes sowie die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (mit Sitz in Frankfurt). Dessen Aufgaben werden - in Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden und Internationalen Organisationen - neben der Verfolgung und präventiven Bekämpfung von Insider-Geschäften darin bestehen, die Publizität der börsennotierten Unternehmen, vor allem bei Transaktionen über bedeutende Beteiligungen hieran, zu überwachen. Hiermit wird zugleich den Verpflichtungen aus der EG-Transparenz-Richtlinie vom 12. 12. 1988 Rechnung getragen. Außer diesen in einem Wertpapierhandelsgesetz zusammengefaßten Gegenständen trifft das Zweite Finanzmarktförderungsgesetze Regelungen über Anpassungen der Rahmenbedingungen im Börsenbereich und weitere Maßnahmen im Sinne einer Deregulierung. Dies erfolgte vor allem durch Änderungen des Börsengesetzes, des Aktiengesetzes und des Depotgesetzes. Ferner wurde das KAGG ergänzt um Regelungen über Geldmarkt-Sondervermögen (Geldmarktfonds).

 

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