Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

job discrimination

Benachteiligung am Arbeitsplatz.
I. Personalmanagement: 1. Begriff: Erscheinung, daß bestimmte Personen im Arbeitsleben benachteiligt (diskriminiert) werden, mit der Folge von Arbeitslosigkeit, Anstellung für die unangenehmsten Arbeiten, Anstellung in untergeordneten Positionen, Versagen von Aufstiegsmöglichkeiten, Unterbezahlung. - 2. Die Schärfe der Diskriminierung ist abhängig von der jeweiligen Lage am Arbeitsmarkt: In der Hochkonjunktur mildern sich die Diskriminierungen, in der Depression nehmen sie wieder zu. - 3. Das Problem ist international und in jeder Volkswirtschaft akut, etwa durch Diskriminierungen von Frauen, Jugendlichen, älteren Leuten, Gewerkschaftlern bzw. Nichtgewerkschaftlern, Ausländern, religiösen, politischen und rassischen Gruppen. - 4. Die Motive der Diskriminierung liegen meist in außerwirtschaftlichen Bereichen (z. B. Erziehung, Kirche, politische Gemeinschaften) und können darum nicht vom Betrieb allein überwunden werden. Bei der Bekämpfung der j. d. ist an ihre Entstehungsursachen anzuknüpfen, mit deren Beseitigung die Voraussetzungen für eine Arbeitsgemeinschaft zwischen den Gruppen zu schaffen sind.
II. Arbeitsrecht: Vgl. Gleichbehandlung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
job diagnostic survey
job enlargement

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Metaethik | Zuschneideproblem | Wertlehre | Standard & Poors 100 Index | Retourscheck
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum