Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Journalist

Mitarbeiter von Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichtendiensten entweder im Angestellten-Verhältnis (Schriftleiter) oder als freie Mitarbeiter. Letztere sind nach Umsatzsteuerrecht zu behandeln wie freie Berufe (gelten als Unternehmer). Auf Antrag kann die Vorsteuer mit Durchschnittsatz von 4,5% des Umsatzes angesetzt werden. Die Leistungen der Journalisten unterliegen i. d. R. dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 II Nr. 7 UStG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Journalbilanzen
Joystick

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Scholastik | Steuerrechtfertigungslehre | Restwaren | Systemvergleich | Dissertation
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum