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Klage

1. Begriff: Das an das Gericht gerichtete Begehren um Rechtsschutz; Verlangen nach einem günstigen Urteil. - 2. Zu unterscheiden: a) Leistungsklage: Klage auf Tun oder Unterlassen. b) Feststellungsklage: Klage auf Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses. c) Gestaltungsklage: Klage auf Änderung eines bestehenden Rechtszustandes. - Anders: Privatklage. - Vgl. auch Klageerhebung, Widerklage.

 

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