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Kleinkraftrad

Kraftrad (Krad) (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h (§ 18 II Nr. 4 StVZO). Die Lenkung eines Kleinkraftrad erfordert Fahrerlaubnis der Klasse 4. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Straßenverkehrsrecht) gilt auch für Kleinkraftrad - Vgl. auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Leichtkraftrad, Moped, Mofa.

 

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