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Knappschaften

Träger der Knappschaftsversicherung. Bis Mai 1945 die Reichsknappschaft. Die Durchführung der Versicherung war einzelnen Verwaltungsstellen übertragen. Durch das Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetz vom 30. 7. 1949 wurden diese Verwaltungsstellen zu selbständigen Versicherungsträgern regional gegliedert: Aachener Knappschaft (Sitz Aachen), Brühler Knappschaften (Sitz Köln), Hannoversche Knappschaften (Sitz Hannover), Hessische Knappschaften (Sitz Kassel), Niederrheinische Knappschaften (Sitz Moers), Ruhrknappschaft (Sitz Bochum), Süddeutsche Knappschaften (Sitz München), Saarknappschaft (Sitz Saarbrücken). - Durch das Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz v. 28. 7. 1969 (BGBl I 974) wurde eine Bundesknappschaft als einheitlicher Versicherungsträger für die Durchführung der Knappschaftsversicherung geschaffen. Die bisherigen Knappschaften verlieren damit wieder ihre Stellung als selbständige Versicherungsträger. Sie gelten jetzt wieder als Verwaltungsstellen.

 

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