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kombinierte Nomenklatur

ist die Warennomenklatur der EU, die sowohl außenhandelsstatistische Nomenklatur als auch Zolltarif im Sinne des Art. 9 des Gründungsvertrages ist. Die k.N. basiert auf dem harmonierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS). Das HS ist vollständig übernommen und wird nur an den Stellen, an denen es für außenhandelsstatistische, agrarmarktliche oder zolltarifliche Zwecke notwendig ist, weiter unterteilt. Neben den verbindlichen Teilen des HS enthält die k.N. zusätzlich: Anmerkungen zu den Kapiteln (d. h. zu den k.N.-Unterteilungen von HN-Positionen), Zollsätze und besondere Maßeinheiten. Auf der k.N. bauen die nationalen Zolltarife und die nationalen Warenverzeichnisse für die Außenhandelsstatistik auf. - Die k.N. erscheint jeweils spätestens im Oktober, die Änderungen treten jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft.

 

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