Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Konjunkturausgleichsrücklage

bei der Deutschen Bundesbank angesammelte unverzinsliche Guthaben des Bundes und der Länder. Nach näherer Maßgabe des Haushaltsplans oder einer Rechtsverordnung der Bundesregierung haben bei einer die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigenden Nachfrageausweitung Bund und Länder zur Erreichung der Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) als Operationalisierung einer antizyklischen Finanzpolitik (finanzpolitische Stabilisierungsfunktion) der Konjunkturausgleichsrücklage Mittel bis zu 3 v. H. der jährlich erzielten Steuereinnahmen zuzuführen (§§ 15 ff. StWG). - Zweck: Die Konjunkturausgleichsrücklage soll bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit im Interesse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zusätzliche Ausgaben finanzieren. - Zuführungen 1969, 1970 und 1971 bis zur Höhe von 4,1 Mrd. DM; Verausgabungen in den Jahren 1972 und 1974 bis 1976 führten die Konjunkturausgleichsrücklage auf Null zurück.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Konjunktur
Konjunkturbarometer

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Währung | Interdisziplinarität | Gesetzliche Rentenversicherung | Nachgründung | Rechtsmittelverzicht
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum