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Konzentrationsformen des Handels

1. Begriff: Betriebsformen des Handels, deren Betriebsstätten von einer Zentrale einheitlich geführt werden, z. B. bei Filialunternehmen. Sämtliche von den Managern der Zentralebene getroffenen Entscheidungen können aufgrund der Weisungsrechte dezentral gegenüber den Filialleitern durchgesetzt werden. - Gegensatz: Kooperation. - 2. Vorteile: Erhebliche Rationalisierungsvorteile, z. B. bei Bestellmengenpolitik; Realisierung einheitlicher Marketingkonzepte; Voraussetzung für rasche Entscheidungsfindung. - 3. Nachteile: Gefahr der Bürokratisierung; zu geringe Anpassung an die regional unterschiedlichen Konsumbedürfnisse in den Einzugsgebieten der Filialen; Demotivation und daraus folgend mangelnde Initiative der Filialleiter. Abbau der Nachteile erfordert u. U. hohen Kontrollaufwand. - 4. Formen: Neben Filialbetrieben werden Warenhäuser und Konsumgenossenschaften zu den Konzentrationsformen des Handels d. H. gerechnet, obwohl hier die Leiter u. U. weitergehende Entscheidungsbefugnisse haben. Manche kooperative Gruppe entwickelt sich in Richtung einer Konzentrationsformen des Handels d. H. Regiebetriebe und Kooperationskaufleute sind Beispiele für den fließenden Übergang von Kooperation zu Konzentration im Handel. - 5. Volkswirtschaftliche Bedeutung: Die Konzentration im Handel insgesamt hat bis 1976 zugenommen, dann abgenommen; im wesentlichen begründet im positiven Gründungssaldo von Handelsunternehmen (Ausnahme: Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln; dort nahm die Konzentrationsformen des Handels weiter zu). - Die empirische Überprüfung der Konzentration im Handel bereitet Schwierigkeiten, da als statistisches Datenmaterial nur die in großen zeitlichen Abständen erscheinende Handels- und Gaststättenzählung, die Arbeitsstättenzählung und die im 2-Jahresrhythmus veröffentlichten Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik zur Verfügung stehen, die Mängel (u. a. Wirtschaftsbereichszuordnung nach dem Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit; Erfassung der abhängigen Unternehmen bei der Organmutter; Erfassung von Unternehmen und nicht der Anzahl der Verkaufsstellen sowie deren regionale Verteilung) beinhalten.

 

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