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Betriebsformen des Handels

strategische Marketingkonzeptionen, bei denen die für den Handel typischen Einsatzfaktoren - Mensch, Ware, Raum - nach Quantität und Qualität unterschiedlich kombiniert werden. Der stete Wandel (Dynamik der Betriebsformen im Handel) sowie vielfältige Überschneidungen der Einteilungskriterien (Größe der Verkaufsfläche, Sortimentsumfang, Standort, Preisniveau, Bedienungsform) erschweren eine eindeutige Zuordnung und führen zu einer pragmatischen, von Praxis und Wissenschaft weitgehend anerkannten Einteilung.
I. Betriebsformen des Handels des Einzelhandels (Beispiele): 1. Nach den Prinzipien: a) Residenzprinzip: Der Käufer sucht das stationäre Handelsgeschäft auf, um dort einzukaufen. (Fachgeschäft, Kaufhaus); b) Distanzprinzip, d. h. bei räumlicher Trennung von Käufer und Verkäufer: Kaufverträge kommen durch schriftliche (Versandhandel) oder telefonische Bestellung bzw. PC-gestütze Online - (Telefonverkauf, tele-selling) zustande; c) Domizilprinzip: Der Kaufabschluß findet am Ort des Käufers statt (Teile des ambulanten Handels: Hausierhandel, Hökerhandel, Fahrverkauf, Party-Verkauf); d) Marktprinzip: Kaufabschluß findet an einem neutralen Ort, dem Markt, statt (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Floh-, Trödel-, Weihnachtsmarkt, Altstadtfest, Verkaufsrundfahrten, Basar, Auktionen, Messen). - 2. Nach Kaufabschluß am Standort des Verkäufers: a) Betriebsformen des Handels mit breitem und flachem Sortiment (Gemischtwarengeschäft, Gemeinschaftswarenhaus, Warenhaus, Verbrauchermarkt, Selbstbedienungswarenhaus, Einkaufszentrum; b) Betriebsformen des Handels mit engem und tiefem bzw. begrenztem Sortiment (Spezialgeschäft, Fachgeschäft, Nachbarschaftsgeschäft, Convenience Store, Tankstellen und Post-Shop, Drugstore, Fachmarkt, Fabrikverkauf, Partieverkauf, Dritte-Welt-Laden, Öko-Bio-Laden, Second-hand-Shop, Internet-Café, Kaufhaus, Kiosk, Boutique, Depot-System); c) Betriebsformen des Handels mit dominant aggressiver Preispolitik (Kleinpreisgeschäft, Einheitspreisgeschäft, Discountgeschäft); d) nach der Bedienungsform: (1) mit Fremdbedienung (Fachgeschäft) und (2) mit Selbstbedienung (Verbrauchermarkt, Selbstbedienungswarenhaus, Automatenladen, Katalogschauraum). Weitere Unterscheidungskriterien zwischen den Betriebsformen des Handels d. H. mit Selbstbedienung sind Betriebsgröße in qm und Umfang des Sortiments (Supermarkt mindestens 400 qm, Verbrauchermarkt mindestens 1.000 qm, Selbstbedienungswarenhaus mindestens 3.000 qm sowie Food- und Non-food-Artikel). - 3. Weitere Unterscheidungen: a) Betriebsformen des Handels mit einer Verkaufsstätte (Fachgeschäft) und mehreren Verkaufsstellen (Filialunternehmung); b) gem. der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit: Konzentrationsformen (Filialunternehmung, Konsumgenossenschaft) und Kooperationsformen (kooperative Gruppen des Handels). Diese Betriebsformen des Handels d. H. sind auf der Groß- und Einzelhandelsstufe tätig und betreiben meist mehrere Betriebsformen des Handels d. H. (Vertriebslinien) gleichzeitig, z. Betriebsformen des Handels Nachbarschaftsgeschäfte, Supermärkte, Discountgeschäfte, Selbstbedienungswarenhäuser. Sie sind in den einzelnen Branchen unterschiedlich verbreitet und stehen z. T. in hartem Wettbewerb untereinander.
II. Betriebsformen des Handels des Großhandels (Beispiele): a) Nach dem Sortimentsumfang (Sortimentsgroßhandlungen gegenüber Spezialgroßhandlungen, rack jobber); b) nach der Übernahme des Warentransports (Zustellgroßhandlungen und Cash-and-Carry-Großhandel (CC)); c) nach Übernahme der Lagerhaltung (lagerhaltende Großhandlungen und Streckengroßhandlungen); d) Einkaufskontore als spezielle Kooperationsform, Bindungen mit den Abnehmern; e) Werkhandelsunternehmen und Vertragshändler sind an ihre Lieferanten, meist Hersteller, gebunden; f) nach dem Ort des Warenbezugs bzw. Warenabsatzes: Einfuhr- und Ausfuhrgroßhandlungen; g) nach der Art der gehandelten Güter Rohstoff-, Produktionsverbindungs-, Investitionsgüter-, Konsumgütergroßhandel sowie Großhandel mit Alt- und Abfallwaren (Altwarenhandel), sofern dieser von eigenständigen Handelsinstitutionen ausgeübt wird. - Vgl. auch Handel.

 

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