Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Versandhandel

1. Begriff: Betriebsform des Einzelhandels: Angebot von Waren nach dem Distanzprinzip (auch Versandprinzip). - 2. Funktionsweise: Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer über unpersönliche Kommunikationsmittel wie Anzeigen, Werbebriefe, Preislisten, Telefonanrufe, Kataloge, Btx-Seiten oder Fernsehsendungen. Käufer kann bequem in häuslicher Umgebung, ungestört und ohne zeitliche Begrenzung durch Ladenschlußzeiten seine Warenauswahlentscheidungen treffen mit dem Nachteil, daß körperliche Inspektion und Prüfung der Waren nicht möglich ist. Es fehlen die Attraktionswirkung des Warenangebots im Laden und die damit verbundenen Anreize zu Impulskäufen. Die Warenpräsentation wird durch Fotos, Bilder, Filme und ausführliche Beschreibungen ersetzt. Manche Versandhändler haben deswegen Vertreter im Nebenberuf, die das Katalogangebot erläutern und Bestellungen entgegennehmen. Die Ware wird nach Bestellung möglichst kurzfristig angeliefert (Bringprinzip). Übergänge zum Fahrverkauf sind fließend. - 3. Formen: Großversandhäuser mit einem überaus breiten Sortiment (Universalversender); Spezialversender mit schmalem Sortiment (Kaffee, Wein, Fisch, Textilien, Lederwaren, Jagdbedarf und -mode, Briefmarken, Kunstgegenstände etc.). Auch Kombinationen sind üblich: Universalversender haben zur genaueren Zielgruppenansprache und zur Reduzierung der Katalogkosten Fachversandabteilungen, z. B. für Fotoartikel, Fertighäuser oder preiswerte Sonderangebote. Weiter gibt es Versender mit stationären Servicestationen (eigenen Filialen, Katalogschauräumen). - 4. Der Marktanteil des Versandhandel am Umsatz des gesamten Einzelhandels wird auf etwa 5% geschätzt. - 5. Steuerliche Behandlung (Umsatzsteuer, Verbrausteuer): Für Versandhandel innerhalb eines Staates gelten die normalen steuerlichen Regelungen. Bei Versandhandel von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen wird der Verkäufer im Bestimmungsland steuerpflichtig, wenn der Käufer eine Privatperson ist (sog. Lieferschwelle und Erwerbsschwelle).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Versanddokumente
Versandkosten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Nettogeschäfte | Faktorproportionen-Theorie | Bewertungswahlrecht | Gruppenpreisverfahren | Anrechnungsprinzip
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum