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Gemeinschaftswarenhaus

Betriebsform des Einzelhandels: Zusammenfassung von zumeist selbständigen Fachgeschäften und Dienstleistungsbetrieben verschiedener Größe und aus unterschiedlichen Branchen zu einem räumlichen und organisatorischen Verbund. Grundidee ist, auf der Fachkompetenz und Initiative selbständiger Einzelhändler aufbauend, ein räumlich konzentriertes, warenhausähnliches Warenangebot zusammenzustellen, das in seiner Gesamtheit dem (Bequemlichkeits-)Bedürfnis nach "Einkauf unter einem Dach" entspricht (Agglomeration). - Organisation: Gemeinsame Aufgaben (Werbung, Reinigung u. a.) sowie die erforderliche Koordination werden in Versammlungen oder Ausschüssen der Beteiligten oder von einem zentralen Management (oft stark von der Trägergesellschaft des Gebäudes bestimmt) entschieden. Das Konzept des einheitlichen Auftretens nach außen in Warenauswahl und -präsentation, Ladenausstattung und Preisniveau wird im Gemeinschaftswarenhaus wesentlich konsequenter realisiert als im Einkaufszentrum.

 

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