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Gemeinschaftswaren

sind nach dem Zollkodex der Europäischen Union (VO EWG 2913/92 vom 12. 10. 1992, Amtsblatt EG L302 vom 19.10.1992)Waren, die entweder vollständig in der EU gewonnen oder hergestellt wurden oder in der Union entsprechend intensiv bearbeitet wurden oder die in der Union, aus dem Ausland kommend, in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sind. - Gegensatz: Nichtgemeinschaftswaren.

 

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