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Konzernorganisation

Gestaltung der Organisation eines Konzerns. Die Besonderheiten der Konzernorganisation im Vergleich zur Organisation einer rechtseinheitlich verfaßten Einheitsunternehmung beruhen insbes. darauf, daß sich die organisatorischen Gestaltungsimplikationen des Organisationsrechts bei Konzernunternehmungen durch die Existenz mehrerer rechtlicher Einheiten (Konzernunternehmen) vervielfältigen und durch das Auftreten spezieller Regelungen für die (rechtsformübergreifenden) Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen intensivieren. Dabei variiert der organisationsrechtliche Datenkranz für die Konzernorganisation v. a. mit den jeweils gewählten bzw. zur Wahl stehenden Rechtsformen der einzelnen Konzernunternehmen (z. B. AG oder GmbH) und den zugrunde gelegten Unternehmensverbindungen, z. B. faktische (§§ 311 ff. AktG), beherrschungsvertragliche (§§ 291 ff. AktG) oder eingliederungsvermittelte (§§ 319 ff. AktG) Konzernbindung.

 

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