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Kostenkontrolle

1. Kontrolle durch externe Stellen: Erfolgt z. B. bei Festlegung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen für öffentliche Aufträge gem. VO über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. - 2. Kontrolle der Kostenwirtschaftlichkeit: Erfolgt durch Kostenvergleich.

 

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