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Krankheitskosten

durch Krankheit verursachte besondere Aufwendungen. - Steuerliche Behandlung: Krankheitskosten sind nach Einkommensteuerrecht als Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig, außer bei typischen Berufskrankheiten. Bei Überschreitung der zumutbaren Belastung können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

 

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