Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kurssicherung

Absicherung (Hedging) gegen Verluste aus Veränderungen des Wechselkurses. - Beispiel: Angenommen, ein deutscher Exporteur hat eine in drei Monaten fällige Forderung in US-$. Diese offene Position birgt ein Risiko. Eine bis dahin erfolgende Aufwertung der DM würde den Wert der Forderung reduzieren. Die Kurssicherung kann dadurch erfolgen, daß der Exporteur auf dem Devisenterminmarkt in Höhe der Forderung US-$ verkauft. Bei einem Swapsatz von Null würde ein potentieller Verlust (Gewinn) aus der offenen Position vollständig durch den Gewinn (Verlust) aus dem Termingeschäft kompensiert werden. - Alternativ zu dem Einsatz von Devisentermingeschäften als Instrument der Kurssicherung können vom Exporteur Devisenoptionen verwendet werden, die ihm ein höheres Maß an Flexibilität bei begrenztem Verlustpotential verschaffen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kursrisiko
Kursstreichung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Werkzeug | Privaturkunden | Produktionsverflechtungstabelle | Stellengemeinkosten | Internationale Vereinigung zur Erforschung des Volkseinkommens und -vermögens
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum