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Kursverlustversicherung

Versicherung des Risikos, daß aufgrund staatlicher Devisen- oder Währungsmaßnahmen des Schuldnerlandes der Richtungsausgleich nicht in der vereinbarten, sondern in einer anderen Richtung erfolgt und dadurch dem Exporteur bei der Umwandlung in die Inlandswährung Kursverluste entstehen.

 

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