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Kursverwässerung

Maßnahmen mit kurssenkender Wirkung bei der Finanzierung der AG durch Ausgabe von Gratisaktien oder zusätzlicher junger Aktien unter dem Kurswert (jedoch nicht unter-pari) der alten Aktien. Kursverwässerung als Mittel der Finanzierungspolitik soll einen infolge Ansammlung hoher Rücklagen (meist durch Selbstfinanzierung entstandene offene und stille Reserven) hervorgerufenen überhöhten Kurs abschwächen, der u. a. trotz angemessener Dividende nur noch unzureichende Rendite der Aktien ermöglicht.

 

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