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Gratisaktie

Bonusaktie, neu ausgegebene Aktien (junge Aktien), die den alten Aktionären aus freien Rücklagen und aus dem Reingewinn zur Verfügung gestellt werden, etwa im Verhältnis 3 alte : 1 neue Aktie (ähnlich: Gratisgenußschein). Gratisaktie sind eine Form der Selbstfinanzierung (Verzicht auf Gewinnausschüttung sowie auf Ansprüche an den Rücklagen), mit der ohne Zufluß neuer Mittel eine Erhöhung des Grundkapitals (Kapitalerhöhung) erfolgt. Da Aktienausgabe ohne Gegenleistung nach dem Aktiengesetz nicht statthaft ist, erfolgt formelle Ausschüttung der Dividende unter nachträglicher Verrechnung als neue Kapitaleinlage. - Steuerliche Behandlung: Nach Bundesfinanzhof (BFH) i. d. R. körperschaftsteuerpflichtige Gewinnausschüttung; beim Empfänger in jedem Falle steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. - Vgl. auch Freiaktien.

 

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