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junge Aktien

neue Aktien, die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien. Die Inhaber alter Aktien erhalten i. d. R. ein Bezugsrecht auf die j. A. oder auf einen Teil davon. Sobald die j. A. den alten hinsichtlich Dividende etc. gleichstehen, entfällt die Bezeichnung j. A. und die gesonderte Notierung im Börsenverkehr. - Vgl. auch Freiaktien.

 

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