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Schutzaktie

hauptsächlich in der Inflationszeit zum Schutz gegen Überfremdung geschaffene Aktie (Verwaltungsaktien). Schutzaktie waren meist nur zu 25% eingezahlt, mit erhöhtem Stimmrecht versehen (Mehrstimmrechtsaktie) und i. d. R. bei einem Konsortium gebunden, das im Sinn der Verwaltung abstimmte. Durch das Aktiengesetz vom 30. 1. 1937 wurden die noch vorhandenen Schutzaktie beseitigt.

 

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