Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Konsortium

1. Begriff: Vereinigung mehrerer Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäfts in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Regelung aller Einzelheiten im Gesellschaftsvertrag. - 2. Zweck: (1) Risikoverminderung bei Aktivfinanzierungen; (2) leichtere Aufbringung des benötigten Kapitals. - 3. Häufigste Form ist das Emissions-K.; vornehmlich zur Kapitalbeschaffung für große Unternehmungen mittels Aktien- oder Anleiheemissionen. Zu unterscheiden: (1) Übernahme-K: Die Gesamtheit der auszugebenden Effekten werden übernommen und weitergegeben bzw. in eigenen Bestand aufgenommen; (2) Plazierungs-Konsortium (Verwertungs-K.): Die neuen Wertpapiere werden kommissionsweise übernommen und untergebracht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Konsortialkredit
Konstante

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Teilungsmasse | debt management | "dreizehnter Buchungsmonat" | Gesellschafterliste | Prima-facie-Beweis
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum