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Gesellschafterliste

1. Aktiengesellschaft: Verzeichnis der Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. ihrer Vertreter bei jeder Hauptversammlung. Gesellschafterliste hat vor Beginn von Abstimmungen auszuliegen und muß vor Eintritt in die Tagesordnung vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats unterschrieben sein. Gesellschafterliste enthält Namen und Wohnort der erschienenen oder vertretenen Aktionäre sowie der Vertreter von Aktionären und Angabe des Betrags der von jedem vertretenen Aktien unter Bezeichnung ihrer Gattung. Gesonderte Angabe fremder Aktien (§ 129 AktG). - 2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die nach § 40 GmbHG von den Geschäftsführern einer GmbH jährlich beim Handelsregister einzureichende, von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter mit Angabe von Name, Stand und Wohnort sowie ihrer Stammeinlagen. Hat sich im laufenden Jahr nichts geändert, genügt Erklärung darüber.

 

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