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Kurswert

der aufgrund des Börsenkurses sich ergebende Wert eines Wertpapieres. Bei Notierung je Stück sind Kurs und Kurswert identisch; bei Notierung in Prozenten des Nominalbetrages ist der K.: (Nominalbetrag · Kurs)/100. - Steuerlich besonders zu beachten der nach BewG zur Bestimmung des gemeinen Werts festgelegte Steuerkurswert. - Anders: Effektivwert, Nennwert.

 

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