Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Lagerverkehr

Warenverkehr über Zollager und Freihafenlager. - Die in der deutschen Außenhandelsstatistik übliche Unterscheidung zwischen Generalhandel und Spezialhandel beruht auf der verschiedenen Nachweisung der auf Lager eingeführten ausländischen Waren: a) Im Generalhandel erfolgen alle Einfuhren auf Lager, und zwar im Zeitpunkt ihrer Einlagerung, alle Wiederausfuhren ausländischer Waren aus Lager im Zeitpunkt ihrer Ausfuhr. b) Im Spezialhandel erfolgen nur diejenigen Einfuhren auf Lager, die nicht wieder ausgeführt werden, im Zeitpunkt ihrer Einfuhr auf Lager.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Lagerung
Lagerverluste

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Publikationsorgane | Automatisierung | Office of Thrift Supervision | Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute | Verkehrsorientierung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum