Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Generalhandel

seit 1928 nach der "internationalen Konvention über Wirtschaftsstatistik" die Erfassung aller die Grenzen des Zollgebiets überschreitenden Güter ohne Durchfuhr, also im Gegensatz zum Spezialhandel die Erfassung des Warenverkehrs derart, wie sich die Verkehrsvorgänge vom Ausland her darstellen: 1. Direkte Ausfuhr inländischer Erzeugnisse plus Ausfuhr "nationalisierter" ausländischer Erzeugnisse (Nationalisierung). - 2. Direkte Einfuhr aus dem Ausland plus Einfuhr aus den Zollgutlagern (Lagerung im Sinne des Zollrechts). Der Unterschied zwischen beiden Darstellungsformen beruht auf der verschiedenen Nachweisung der auf Lager (Lagerverkehr) eingeführten ausländischen Waren.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Generaldirektor
Generalisierung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : reziproke Nachfragekurve | Vielsteuer-System | Rat | Differenzierungsklausel | Schaltwerktheorie
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum