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Lagerzeit

die im Lagergeschäft ausbedungene Zeit der Lagerung. Ist eine feste Lagerzeit nicht ausbedungen oder behält der Lagerhalter nach Ablauf dieser Zeit das Lagergut weiter auf Lager, so kann er i. d. R. die Rücknahme des Lagergutes frühestens nach drei Monaten und nur nach vorhergehender Kündigung (Frist ein Monat) verlangen (§ 422 HGB).

 

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