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Landesinnungsverband

Landesfachverband, fachlicher Zusammenschluß von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke in einem Bezirk. Landesinnungsverband hat die Form einer juristischen Person des privaten Rechts. - Aufgaben: Der Landesinnungsverband hat die angeschlossenen Innungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen sowie Maßnahmen zur Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den Innungen angeschlossenen Mitglieder zu treffen. - Zusammenschluß auf regionaler (überfachlicher) Ebene in der Arbeitsgemeinschaft der Landesinnungsverband

 

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