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lebenslängliche Leistung

Leistung, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt ist. - 1. Bewertungsgesetz: Ermittlung des Kapitalwerts, der ein Vielfaches des Jahreswerts ist. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Anlage 9 zum BewG. - 2. Einkommensteuer: Vgl. Rentenbesteuerung.

 

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