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Schuldscheindarlehen

1. Begriff/Charakterisierung: Darlehen, über das ein Schuldschein ausgestellt wird. Schuldscheindarlehen sind anleiheähnliche (Anleihe), langfristige Großkredite, die von öffentlichen Stellen (Bund, Länder, Gemeinden, ERP-Sondervermögen, Fonds "Deutsche Einheit") bestimmten Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn AG und Deutsche Post AG) bei Kapitalsammelstellen (i. d. R. keine Banken) aufgenommen werden. Die Kapitalsammelstellen erhalten die erforderlichen Mittel von mehreren Kapitalgebern, da es sich um Großkredite handelt. - 2. Darlehensgeber: Versicherungsunternehmen (insbes. Lebensversicherungen und Pensionskassen), auch Sozialversicherungsträger. - 3. Darlehensnehmer: Größere Unternehmen. Handelt es sich um Versicherungen, sind strenge Bonitätsanforderungen zu erfüllen, die die Anlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und die Anlagerichtlinien des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BAV) an die Deckungsstockfähigkeit von Versicherungsanlagen stellen. Bei Schuldscheindarlehen muß vertragsgemäße Verzinsung und Tilgung gewährleistet und das Darlehen durch erstrangige Grundpfandrechte gesichert sein. - 4. Ausstattung: Die Verzinsung bestimmt sich nach dem Kapitalmarktsatz für erstklassige Anlagen. Wegen der im Vergleich zu Anleihen deutlich geringeren Transaktionskosten wird die Effektivrendite über ein Agio meist so eingestellt, daß sie bis zu 1/2% über der aktuellen Kapitalmarktrendite liegt. I. d. R. sind die ersten Jahre tilgungsfrei, dann gleichmäßige jährliche Tilgungsquoten. - 5. Beurteilung: a) Vorteile: (1) Der Darlehensnehmer profitiert von den geringen Transaktionskosten und der relativ schnellen und einfachen Bereitstellung. Vorteilhaft ist auch die Flexibilität der Kreditbedingungen und der i. d. R. verglichen mit Bankkrediten, niedrigere Zinssatz. (2) Der Darlehensgeber erhält i. d. R. einen Zinssatz über der Kapitalmarktrendite. b) Nachteile: (1) Hohe Bonitätsanforderungen an Kreditnehmer; eine vorzeitige Kündigung ist i. d. R. nicht möglich. (2) Gefahr der Illiquidität bei unterschiedlichen Bindungsfristen von Darlehensgebern und -nehmern.

 

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