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ERP-Sondervermögen

nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, das nach dem Zweiten Weltkrieg dem Wiederaufbau diente und danach zur gezielten regionalen und sektoralen Förderung der deutschen Wirtschaft, des Umweltschutzes sowie verschiedener anderer, öffentlicher Aufgaben eingesetzt wurde. Die ersten Einlagen stammen aus den DM-Gegenwerten des Europäischen Wiederaufbauprogramms (ERP). Mit Auslaufen der ERP-Sonderhilfe wurden die aus Tilgungs- und Zinszahlungen zurückfließenden sowie zusätzlich am Kreditmarkt aufgenommenen Mittel zur Finanzierung neuer Aufgaben eingesetzt. - Vergabe von ERP-Mitteln: I. d. R. als verzinsliche, aber auch als unverzinsliche Darlehen und/oder als verlorene Zuschüsse. Einnahmen und Ausgaben des ERP-S. werden laufend in der Jahresrechnungs- und der Haushaltsansatzstatistik für den Bund ausgewiesen und vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Im Haushaltsplan des Bundes 1995: Ausgaben 16,7 Mrd. DM, Einnahmen 9,8 Mrd. DM.

 

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