Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Lehrling

die zum Zwecke ihrer Ausbildung in einem Berufsausbildungsverhältnis (früher Lehrverhältnis) stehende Person. Der Begriff Lehrling findet sich nicht im Berufsbildungsgesetz; er ist durch den des Auszubildenden ersetzt worden, der einen weiteren Bedeutungsumfang hat, da auch Anlernlinge i. S. des früheren Rechts dazugehören. In der Handwerksordnung wird die Bezeichnung Lehrling unter Hinzufügung "Auszubildender" in Klammern verwendet (§§ 21 ff. HandwO).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Lehrherr
Lehrlingsanleitung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Official Development Assistance | YCANs | BzgA | vice versa | Vollstreckungsschutz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum