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Anlernling

Auszubildender, der in einem anerkannten Anlernberuf aufgrund eines Ausbildungsvertrages zum Zwecke der Berufsausbildung bzw. Umschulung ausgebildet wird. Die Ausbildung erfolgt nicht im Rahmen eines Ausbildungsberufs (allseitige Ausbildung z. B. in einem bestimmten Fach als Facharbeiter), sondern im Anlernverhältnis als Spezialist (spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, z. B. Bürogehilfin, Schleifer, Fräser u. ä.). - Ausbildungsvertrag und Richtlinien sowie Berufsbilder sind nach den Normvorschriften der Industrie- und Handelskammern vereinheitlicht. - Arbeitsentgelt nach tariflichen Richtsätzen oder Vereinbarung; meist höhere Sätze als für Auszubildende. Nach Abschluß des Anlernverhältnisses jedoch Sätze, die unter dem des Gehilfen oder Facharbeiters liegen. - Sonderregelung für A., die im Rahmen einer Umschulung im vorgerückten Lebensalter sich einer Spezialausbildung unterziehen. - Vgl. auch Einarbeitungszuschuß; angelernte Arbeiter.

 

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