Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Einarbeitungszuschuß

Maßnahme der Arbeitsverwaltung zur beruflichen Rehabilitation für Arbeitnehmer, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind, sowie für Behinderte, wenn die volle Arbeitsleistung am neuen Arbeitsplatz erst nach einer Einarbeitungszeit erreicht werden kann (§§ 49, 58 AFG). - Leistung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) an Arbeitgeber, wenn sie Arbeitnehmern die zum Erzielen einer vollen Leistung am Arbeitsplatz erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Sie steht im Ermessen der Bundesanstalt für Arbeit. Bei Arbeitnehmern, die nach Zeiten der Kindererziehung oder nach Zeiten der Pflege von Angehörigen in das Erwerbsleben zurückkehren, besteht ein Rechtsanspruch. Höhe nach AFG je nach der Minderung der Arbeitsleistung. Der bis zu einem halben Jahr mögliche Zuschuß darf i. d. R. 30% des in Betracht kommenden tariflichen oder ortsüblichen Entgelts nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann der Einarbeitungszuschuß bis zu einem Jahr und bis zu 50% dieses Entgelts gewährt werden. - Wirtschaftspolitische Bedeutung: Arbeitsmarktpolitik 4.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Einarbeitung
Einberufung zum Wehrdienst

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Überwachungsrecht | Naturalienregister | Unverzerrtheit | Haus- und Grundstückserträge | Elektrotechnik
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum