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Liegenschaft

1. I. w. S.: Grundstücke (Immobilien) im Gegensatz zu beweglichen Sachen. - 2. I. e. S.: Gewerbefläche; Grundstück mit oder ohne Bebauung, das entsprechend einem Flächennutzungsplan (Bauleitplanung) und ggf. einem kommunalen Bebauungsplan als industriell oder gewerblich zu nutzende Fläche ausgewiesen ist oder faktisch entsprechend genutzt wird.

 

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Liefmann
Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH

 

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