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Listenpreis

I. Handelsbetriebslehre: Der in einer Preisliste angegebene Preis. Der Listenpreis dient als Grundlage für die Bezugspreiskalkulation. Von ihm sind a) abzuziehen: alle Skonti, Rabatte bzw. Provisionen, die der Käufer vereinbarungsgemäß oder der Auftragsmenge entsprechend beanspruchen kann; b) hinzuzurechnen: alle anderen Kosten, sofern die Preisofferte auf frei (free)- oder loco (loco)-Basis beruht. - "10% auf den L." bedeutet, daß dem Käufer die Waren zum Listenpreis abzüglich 10% Sonderrabatt berechnet werden.
II. Öffentliches Preisrecht (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)): Preis, den der Auftragnehmer seinen anderen Auftraggebern regelmäßig berechnet.

 

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