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Lohngruppenmerkmale

im Rahmen der summarischen Arbeitsbewertung diejenigen Merkmale, die anhand des Lohngruppenkatalogs als maßgebend für die pauschale Eingruppierung der im Betrieb vorkommenden Tätigkeiten in eine Lohngruppe angesehen werden. - Kriterien der Lohngruppenmerkmale sind i. d. R. die zur Tätigkeitsausführung erforderlichen Fachkenntnisse und Geschicklichkeit. Auf Basis allgemeiner Lohngruppenmerkmale werden zusätzlich spezielle Lohngruppenmerkmale aufgestellt. Selbst letztere umfassen noch eine derartig große Zahl verschiedener Tätigkeiten, daß sie nur allgemeine Hinweise bzgl. einer Eingruppierung geben können; für praktische Belange dienen deshalb Richtbeispiele als Ergänzung. - Beispiel:
Lohngruppe 1:
Einfachste Arbeiten, die ohne jegliche Ausbildung nach kurzer Anweisung ausgeführt werden können.
Lohngruppe 2:
Einfache Arbeiten, die eine geringe Sach- und Arbeitskenntnis verlangen, aber ohne jegliche Ausbildung nach einer kurzfristigen Einarbeitungszeit ausgeführt werden können; oder einfachste Arbeiten von erschwerender Art.
Lohngruppe 3:
Arbeiten, die eine Zweckausbildung oder ein systematisches Anlernen bis zu 6 Monaten, eine gewisse berufliche Fertigkeit, Übung und Erfahrung verlangen; ferner einfache Arbeiten von besonders erschwerender Art.
Lohngruppe 4:
Arbeiten, die Spezialkönnen verlangen, das erreicht wird durch eine abgeschlossene Anlernausbildung; oder einfachere Arbeiten von ganz besonders erschwerender Art.
Lohngruppe 5:
Facharbeiten, die neben beruflicher Handfertigkeit und Berufskenntnissen einen Ausbildungsstand verlangen, wie er entweder durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäße Berufslehre oder durch eine abgeschlossene Anlernausbildung und zusätzliche Berufserfahrung erzielt wird.
Lohngruppe 6:
Schwierige Facharbeiten, die besondere Fertigkeiten und langjährige Erfahrungen verlangen; oder Arbeiten, die eine abgeschlossene Anlernausbildung erfordern und unter besonders erschwerenden Umständen ausgeführt werden müssen.
Lohngruppe 7:
Besonders schwierige oder hochwertige Facharbeiten, die an das fachliche Können und Wissen besonders hohe Anforderungen stellen und völlige Selbständigkeit und hohes Verantwortungsbewußtsein voraussetzen. Ferner schwierige Facharbeiten unter besonders erschwerenden Umständen.
Lohngruppe 8:
Hochwertigste Facharbeiten, die meisterliches Können, absolute Selbständigkeit, Dispositionsvermögen, umfassendes Verantwortungsbewußtsein und entsprechende theoretische Kenntnisse erfordern.

 

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