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Mängeleinrede

dem Käufer einer Sache auch nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln (Sachmängelhaftung) gegenüber der Kaufpreisklage zustehende Einrede. Mängeleinrede kann nur erhoben werden, wenn die Mängelanzeige noch vor Verjährung der Mängelansprüche abgesandt wurde. - Folge: Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund einer Wandlung oder Minderung dazu berechtigt sein würde (§ 478 BGB).

 

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