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mehrgliedrige Steuer

1. Begriff: Die Gliederung eines ökonomischen Vorgangs (z. B. Einkommensentstehung) und die darauf aufbauende (Einkommens-)Steuer aus erhebungstechnischen Gründen in mehrere selbständige Steuern. Lediglich eine (evtl. aus steuertechnischen Gründen vorteilhafte) Erhebungsweise. Die selbständige Steuer wird als Gliedsteuer bezeichnet. - 2. Erkennungsmerkmal für das Gliedverhältnis der einen zur anderen Steuer ist die Anrechenbarkeit von Steuern. Im Steuersystem der Bundesrep. D. sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die körperschaftliche Ausschüttungsteuer sowie bestimmte Abzugsteuern Gliedsteuern zur veranlagten Einkommensteuer.

 

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