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Mikrofilm

Organisationsmittel zur Archivierung und Wiedergabe von Dokumenten. Der Inhalt einer großen Anzahl von Belegen und Dokumenten wird in starker Verkleinerung auf einen Mikrofilm kopiert. Auf einem Mikroplanfilm (105 × 148 mm) können je nach Verfahren horizontal bis zu 140, vertikal bis zu 90 Einzelbilder dargestellt werden. In der Datenverarbeitung ist die direkte Übernahme von Ausgabedaten auf Mikrofilm möglich. Dieses COM-Verfahren kann unmittelbar vom Magnetbandspeicher, wie auch im Online-Betrieb geschehen. - Handelsrechtliche Bestimmungen: In den §§ 257 ff. HGB umfassend geregelt. Danach können Geschäftsunterlagen auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und die inhaltliche Übereinstimmung und die freie Verfügbarkeit (innerhalb angemessener Frist) sichergestellt sind (§ 257 HGB). Wer aufzubewahrende Unterlagen nur in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen; soweit erforderlich, hat er die Unterlagen auf seine Kosten auszudrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beizubringen (§ 261 HGB).

 

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