Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Verfügbarkeit

begriffliche Voraussetzung eines Arbeitnehmers für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosenbeihilfe. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeübt werden kann und darf sowie Bereitschaft für jede zumutbare Tätigkeit besteht. Ist ein Antragsteller auf Arbeitslosengeld nur noch kurzzeitig, d. h. bis maximal 18 Stunden wöchentlich, erwerbsfähig, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Feststellung von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit durch den zuständigen Rentenversicherungsträger. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ist ausgeschlossen, wenn - nicht gesundheitlich bedingte - Einschränkungen hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit bestehen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
verfügbares Einkommen
Verfügbarkeitsindikatoren

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verbrauchsteuersystemrichtlinie | Überbrückungsfinanzierung | Einkommen | Verbandsrevision | sektorspezifische Faktoren
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum