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mildtätige Zwecke

1. Begriff: Tätigkeit, die ausschließlich und unmittelbar auf die Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet ist; bedürftig sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen. - 2. Besteuerung: Mildtätige Körperschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit. - Spenden für m. Z. sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben und bei der Körperschaftsteuer als Aufwendungen abzugsfähig.

 

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mile

 

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