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Modellkosten

durch die Anfertigung von Modellen, z. B. in Gießereien, erwachsende Kosten für Löhne, Material etc. - Kostenabrechnungstechnische Erfassung: Modellkosten sind den Kostenträgern, deren Herstellung die Modelle gedient haben, als Sondereinzelkosten der Fertigung, soweit es sich um einen einzelnen Auftrag handelt, oder als Gemeinkosten zuzurechnen. Sind die Modelle für die Nutzung in mehreren Abrechnungsperioden bestimmt, so ist eine zeitliche Abgrenzung erforderlich, falls sie nicht aktiviert und der Abschreibung unterworfen werden.

 

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