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Mundell-Theorem

Aussage über die Wirkung eines Zolls bei Heckscher-Ohlin-Handel mit internationaler Kapitalmobilität. - Darstellung: Ein kleines Land führe in einer Situation mit internationalem Faktorpreisausgleich einen Importzoll auf das kapitalintensive Gut ein. Danach steigt im Inland nicht nur der relative Preis dieses Gutes, sondern auch die Kapitalrendite (Stolper-Samuelson-Theorem). Wird nun Sachkapital international mobil, so werden dadurch Kapitalimporte ausgelöst. Der steigende Sachkapitalbestand führt nach dem Rybczynski-Theorem zu einer verstärkten Produktion des kapitalintensiven Gutes, und zu einem verringerten Output des arbeitsintensiven Exportgutes. Es verringern sich Importe und Exporte. Solange aber überhaupt noch Handel stattfindet, bleibt der relative Güterpreis (Terms of Trade plus Zollsatz) konstant, es bleibt also der Anreiz für Kapitalimporte. Nach einer hinreichend großen Menge von Kapitalimporten wird der Handel zum Erliegen kommen. Kapitalimporte finden aber solange statt, bis die Kapitalrendite im Inland jener des Auslandes entspricht, und dies ist erst dann der Fall, wenn das inländische Preisverhältnis gleich den Terms of Trade ist. Nachdem der Handel zum Erliegen gekommen ist, verursachen die weiteren Kapitalimporte eine Verringerung des heimischen Preises für das Importgut, denn es steigt das heimische Angebot des kapitalintensiven Gutes über die beim zollinklusiven Preis bestehende heimische Nachfrage. Das heimische Preisverhältnis bewegt sich also in Richtung der gegebenen Terms of Trade. Diese Preisbewegung aber verringert die heimische Kapitalrendite, und wenn der heimische Preis gleich den gegebenen Terms of Trade ist, dann ist auch die Kapitalrendite im Inland dieselbe wie im Ausland. - Vgl. auch Faktorpreisausgleichstheorem. Es verschwindet der Anreiz für Kapitalbewegungen. - Ergebnis: Die Kapitalmobilität führt also am Ende trotz des Zolls zu genau derselben Situation, zu der auch Freihandel geführt hat; das heimische Preisverhältnis entspricht den Terms of Trade, und die Faktorpreise sind international ausgeglichen (vorausgesetzt die Bedingungen des Faktorpreisausgleichstheorems sind erfüllt). Es handelt sich hier um eine besondere Ausprägungsform der Substitutionalität zwischen internationalem Güterhandel und internationalen Faktorbewegungen. Der Zoll verringert den Güterhandel, und führt zunächst zu Wohlfahrtsverlusten. Wenn nun aber die Faktoren (in der obigen Argumentation das Kapital) international beweglich sind und auf internationale Faktorpreisdivergenzen reagieren, dann setzten Faktorwanderungen ein, die den erwähnten Wohlfahrtsverlust wieder zum Verschwinden bringen. - Vgl. auch Handelstheorie 5.

 

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