Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Objektförderung

Bezeichnung für die staatlichen Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau, die sich ausschließlich auf die Subventionierung des Wohnraumes beziehen. Objektförderung erfolgt über Vergabe von zinsverbilligten Darlehen und/oder durch Zinsbeihilfen an Bauherrn. Bezug geförderter Wohnungen nur durch Personen mit Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze, die sich mit der Zahl der zur Familie gehörenden Personen (deren Einkommen einen Höchstbetrag nicht überschreitet) erhöht. - Vgl. auch Subjektförderung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Objektentscheidung
objektfremde Kosten (Ausgaben Einnahmen Erlöse Verbräuche)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verfassungsänderung | Totaleinkommen | Bilanzkurs | Kartellgesetz | Ein-/Ausgabe-Kanal
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum