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Förderungsmaßnahmen

zusammenfassende Bezeichnung für die inner- und außerbetriebliche berufliche Fortbildung von Mitarbeitern. - 1. Innerbetriebliche F.: (1) Veranstaltung von Schulungs- oder Ausbildungslehrgängen inner- oder außerhalb der Arbeitszeit (Unterricht in EDV, Sprachen, technischen Fächern, Werkstoffkunde; Ausbildungskurse in der Bedienung von Spezialbüromaschinen, Schweißen, in der Meßtechnik u. a.); (2) Anlernen und Umschulungsmaßnahmen; (3) Konferenz-Schulung für betriebliche Führungskräfte (z. B. bzgl. Menschenführung oder Wirtschaftskontrolle); (4) regelmäßige Filmvorführungen; (5) Bezug von Fachbüchern, Fachzeitschriften (evtl. Freiabonnements); (6) Bereitstellung sog. Abteilungs-Handbücher: Geschäftsgänge mit Formularsätzen, Organisationsskizzen, Probefällen u. ä. - 2. Unterstützung außerbetrieblicher Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahmen durch ganze oder teilweise Kostenübernahme, Gewährung von Sonderurlaub oder Freizeiten sowie von Erfolgsprämien: (1) Sonderkurse, Kurse für EDV, Lehrgänge der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitgeber- und Innungsverbände, der Gewerkschaften und dgl.; (2) Besuch von Kursen und Berufsakademien im dritten Ort. - Vgl. auch Leistungsförderung, Personalentwicklung.

 

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